Satte Menschen statt satte Gewinne: Für freies Saatgut!
Saatgut ist der Ursprung unserer Nahrung. Neben Wasser und Land ist Saatgut die grundlegende Ressource zur landwirtschaftlichen Erzeugung von Lebensmitteln. Der ungehinderte Zugang zu Saatgut für BäuerInnen und SelbstversorgerInnen ist daher Grundvoraussetzung für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung.
Seit Menschen Landwirtschaft betreiben, entwickeln sie Saatgut weiter, passen es den örtlichen Gegebenheiten an, tauschen und bewahren es. Die Vielfalt des Saatguts und damit der Nutzpflanzen wird daher als kulturelles Erbe der Menschheit betrachtet. Mit dieser informellen, bäuerlichen Praxis wird weltweit zwar noch 70 bis 80 Prozent des genutzten Saatguts erhalten und zur Verfügung gestellt. Sie ist aber zunehmend durch Konzerninteressen bedroht.
Agrar- und Chemiekonzerne strecken ihre Hände nach Saatgut aus
Bäuerlicher Zugang zu Saatgut wird immer stärker durch die kommerziellen Interessen weniger Saatgut- und Chemiekonzerne bedroht und verhindert. Weltweit kontrollieren nur zehn Konzerne 75 Prozent des kommerziellen Saatgutsektors. Fünf von ihnen sind auch unter den Top 10 der Chemiekonzerne zu finden, die Düngemittel und Pestizide verkaufen. Eine Folge dieser Konzentration von Saatgut in den Händen weniger Konzerne ist der Rückgang der Nutzpflanzenvielfalt.
Instrumente zum Schutz Geistigen Eigentums stärken Unternehmen
Agrarkonzerne kontrollieren einen immer größeren Anteil des weltweiten Saatguts, indem sie es sich entweder als geistiges Eigentum patentieren lassen oder durch den inzwischen etablierten Sortenschutz Geld für dessen Nutzung und Wiederverwendung verlangen können. Das internationale Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums (TRIPS), das unter dem Dach der Welthandelsorganisation (WTO) beschlossen wurde, sowie der internationale Vertrag zum Sortenschutz UPOV bieten dafür die Grundlage. Berücksichtigt wird in diesen Abkommen nicht, dass die Grundlagen neuer Sorten kleinbäuerlicher Landwirtschaft der letzten Jahrtausende entstammen. Bauern und Bäuerinnen werden durch diese Abkommen in Abhängigkeit von Konzernen gebracht, da ihr traditioneller Umgang mit Saatgut unterbunden und kriminalisiert wird.
Staaten in die Pflicht nehmen – Konzerne in die Schranken weisen
In Artikel 1 des UN-Sozialpakts ist unmissverständlich formuliert: „In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.“ Der UN-Sozialausschuss hat dies in seinem Rechtskommentar zum Recht auf Nahrung aufgegriffen: „Als Teil ihrer Verpflichtung, die Ressourcenbasis des Volkes für Nahrungsmittel zu schützen, sollen die Vertragsstaaten geeignete Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die Tätigkeiten des privaten Unternehmenssektors und der Zivilgesellschaft mit dem Recht auf Nahrung im Einklang stehen.“
Staaten haben die Pflichten, den Zugang zu angemessener Nahrung für ihre Bevölkerung zu schützen und zu gewährleisten und sie vor Übergriffen Dritter zu schützen. Dies gilt auch hinsichtlich der Gestaltung und des Beitritts zu internationalen Abkommen und ihrer nationalen Umsetzung.
Aufgrund der starken Bedrohung des ungehinderten Zugangs zu Saatgut für KleinbäuerInnen und SelbstversorgerInnen fordert FIAN die Anerkennung eines Menschenrechts auf Saatgut zur Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung.
HEÑOI – Der Kampf um freies Saatgut in Paraguay
ein Film von FIAN Deutschland und FIAN Paraguay
Broschüren: Jahrbücher zum Recht auf Nahrung
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